Fünfte Verordnung für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach SGB II oder SGB III |
Veröffentlicht von Administrator (admin) am 29.03.2019 |
Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 27.03.2019 die Fünfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB III) zur Kenntnis genommen.
Mehr dazu hier im internen Bereich.
Zuletzt geändert am: 29.03.2019 um 14:49
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DPFA - Schulen gGmbH, Bildungszentrum Dresden, Stauffenbergallee 04, 01099 Dresden (Seminarraum vor Ort ausgewiesen)
Folgende Themen stehen im Mittelpunkt:
1. Maßnahme-Zulassung aus Sicht der Auditoren – Impulsvortrag und Austauschrunde
Gesprächspartner: Herr Daniel Schönfelder, ICG Zertifizierung GmbH
2. Überblick der angepassten und neuen Förderinstrumente ab 01. Juli 2023
Gesprächspartnerin: Frau Ulrike Saupe, Jobcenter Dresden
3. Aktuelle Informationen zur Arbeit des Verbandes
V: Herr Norbert Rokasky, Vorstandsvorsitzender des VSBI, Herr Tino Buckenauer, Leiter Landesgeschäftsstelle des VSBI